Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist beliebtes Thema der Politik, denn mit ihrer Hilfe soll moralisch "ungerechtfertigter" Erwerb zumindest teilweise abgeschöpft und wahlweise "der Allgemeinheit", "den Bedürftigen", den "sozial Schwachen" oder "den Leidtragenden der ungerechten Politik der xy" zugute kommen - tatsächlich fließt sie trotz hoher Steuersätze in vergleichsweise nur unbedeutender Höhe (2022: ca. 6,3 Mrd. Euro bei einem gesamten Steueraufkommen von ca. 896 Mrd. Euro) in die Haushalte der Länder.
 
Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein Thema für sich - im Prinzip lebt die Bundesrepublik seit 50 Jahren mit einer verfassungswidrigen Erbschaft- und Schenkungsteuer, regelmäßig gibt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, gleichheitswidrige Steuertatbestände zu korrigieren. Bedauerlicherweise führt die notwendige Anpassung regelmäßig nicht zu niedrigeren, sondern zu höheren Steuerbelastungen für den Bürger, so zuletzt zum 01. Januar 2023 mit der Erhöhung der Bewertungsmaßstäbe für Grundbesitz.
 
Wir halten das Recht, Nachlaßvermögen möglichst ungeschmälert in Empfang zu nehmen, für ein konstituierendes Element unserer bürgerlichen Freiheit (siehe hier) und tun alles, diese Freiheit für unsere Mandanten zu erhalten und zu erkämpfen: Leistung und Eigentumsrechte gehen angeblicher Bedürftigkeit vor.
 
Trotz ihrer geringen Relevanz für die staatlichen Haushalte können die Folgen steuerlicher Fehlplanung im Einzelfall gravierende, ja existenzvernichtende Auswirkungen haben. Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge ist nicht nur die erbschaftsteuerliche, sondern ganz besonders die ertragsteuerliche Belastung der Nachfolgeplanung zu bedenken. Wird etwa im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung bzw. bei vorhandendenem Sonderbetriebsvermögen (Unternehmer vermietet sein Grundstück an die ihm gehörende GmbH oder KG) nicht auf den Gleichlauf von gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Regelung geachtet, kann es im Erbfall schnell zu einem Aufdecken der stillen Reserven und zu ungeheuren Steuerbelastungen kommen, denen keinerlei Liquidität gegenübersteht.
 
Aber auch im Privatbereich ist das Optimierungspotential enorm. Zwar ist die Erbschaftsteuer nicht, wie oft kolportiert wird, eine "Dummensteuer", denn bestimmte Tatbestände sind vielfach hinzunehmen. Allerdings: Die Erbschaftsteuer immer noch bietet ganz erhebliche Spielräume. Wer geschickt gestaltet, kann die Erbschaftsteuer deutlich reduzieren, oft sogar völlig vermeiden. Diese Strategien müssen aber im Vorfeld erarbeitet werden - nach dem Erbfall ist der Spielraum eingeschränkt. Hier gilt: Je schneller eine Beratung in Anspruch genommen wird, desto besser, um die verbleibenden Möglichkeiten der Steuervermeidung zu nutzen und das Ergebnis der Erbschaftsteuererklärung zu optimieren.