Baurecht

In den letzten 20 Jahren hat sich das Baurecht zu einem umfangreichen Spezialgebiet entwickelt. Wer heute am Bau tätig ist, sei es als Investor, Architekt, Bauunternehmer oder privater Eigenheimbauer, kommt ohne Rechtsrat kaum noch aus.
 
Bauherren und Investoren begleiten wir beratend bereits bei der Auswahl ihres nächsten Projekts. Die Eigentumsverhältnisse am Baugrundstück müssen geklärt, die Miet- und Pachtverhältnisse ausgelotet und Grenzprobleme gelöst werden. Gute Kontakte zu den Banken in Heidelberg und in der Region helfen bei der Auswahl des finanzierenden Instituts. Zusätzlich müssen öffentlich-rechtliche Hürden im Baugenehmigungsverfahren und beim Denkmalschutz gemeistert werden. Wer soll bei der Finanzierung mit ins Boot und welches Architektenbüro wird eingeschaltet? Kommt man mit einem Generalunternehmer (GU-) Vertrag auf die sichere Seite oder fährt man mit Einzelausschreibungen besser? Wie kann ich mein Grundstück optimal bebauen, ohne die Verkaufschancen zu schmälern?
 
Wir helfen Ihnen bereits bei der Planung, langfristige Mieter und Pächter zu finden - das A und O einer jeden Finanzierung. Mit unseren Erfahrungen mit vielen Makler- und Verwaltungsunternehmen im Rhein-Neckar-Raum können wir Sie bei der Auswahl wirksam unterstützen.
 
Den Bauherrn sichern wir durch wasserdichte Verträge gegen listige "Nachträge" ab. Insbesondere der private Bauherr kann finanziell schnell in Schleudern kommen. Mit Rechtsanwälten im Rücken, die die Gepflogenheiten der Branche kennen, ist er Maklern, Finanzierungsvermittlern, Banken und Bauträgern nicht mehr ausgeliefert, sondern erhält eine nur an seinen Interessen ausgerichtete Beratung. Wenn Steuervorteile locken kann der Rechtsanwalt die - oft geschönten - Berechnungen überprüfen und die Risiken aufdecken.
 
Bei Vertragsabschluß ist vieles zu beachten:

  • Die Baubeschreibung muß umfassend und detailliert sein,
  • Es muß klare Absprachen bezüglich der Zahlungsweise, der Höhe der Raten, der Zahlungstermine geben,
  • Sicherheiten müssen vereinbart werden: auch die größten Bauunternehmen können in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
  • Wir bieten Hilfestellung im Paragraphendschungel und prüfen das Kleingedruckte.
Der Unternehmer ist seinerseits zu schützen: durch klare Regelungen gegen erfundene Mängelrügen bzw. die sogenannte Bauprozeß-Finanzierung, also den billigen Zusatzkredit durch vom Zaun gebrochene Streitereien über mehrere Instanzen. Dem Unternehmer und Handwerker helfen wir bei der Sicherung seiner Werklohnansprüche und der Beweissicherung am Bau, nötigenfalls auch bei der Vollstreckung und im Insolvenzverfahren. Die Architekten in unserem Klientel beraten wir z.B. bei der stets wiederkehrenden Frage wie lange die Akquisitions-Planung dauern kann und darf und wann spätestens ein Vertrag geschlossen werden muß. Wie weit geht sein Urheber- und Verwertungsrecht? Wie hoch darf die Vertragsstrafe für verspätete Leistungen vereinbart werden? Wie kann ich die Verjährung von Ansprüchen verhindern?