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29.11.2002
BFH: Personalvermittler gewerblich tätig

Besteht die Hauptleistung eines Diplom-Kaufmannes im Wesentlichen darin, seinem jeweiligen Auftraggeber für die zu besetzende Position geeignete Arbeitnehmer zu vermitteln, übt er insoweit eine gewerbliche und nicht eine freiberufliche Tätigkeit aus. Die erzielten Einkünfte sind sind damit gewerbesteuerpflichtig.
 
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. September 2002 Az.: IV R 70/00
 




28.11.2002
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet wettbewerbswidrig

Wie das Landgericht Düsseldorf in zwei einstweiligen Verfügungen entschied, ist ein Verstoß gegen die Impressumspflicht im Internet wettbwerbswidrig und abmahnfähig (§§ 3, 6 TDG n.F.). Das Gericht wertete es als Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch, wenn ein unternehmerisch tätiger Anbieter im Internet seinen Informationspflichten nicht nachkommt.
 
LG Düsseldorf, Az.: 34 O 172/02; Az.: 34 O 188/02
 
Unser Beitrag zum Adressatenkreis der Kennzeichnungspflichten
 




26.11.2002
Regierungsentwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes

Auf den Seiten des C.H.Beck Verlages steht eine Übersicht über die Regelungen des Regierungsentwurfs bereit. Insbesondere die Besteuerung von Immobilien- und Aktiengewinnen wurde entschärft, daneben sollen Verlustvortäge auch weiterhin unbeschränkt nutzbar sein. Im Gang des Gesetzgebungsverfahrens ergeben sich möglicherweise weitere Änderungen.
 




22.11.2002
BVerfG: Ärzte dürfen mit mehreren Facharztbezeichnungen werben

Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Allgemeinmedizin, die sich in weiteren Gebieten spezialisieren und betätigen dürfen, sind berechtigt, dies öffentlich bekanntzugeben. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Beschluss vom 29. Oktober 2002.
 
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde (Vb) ist die berufsgerichtliche Verurteilung eines Arztes in Baden-Württemberg, der die Anerkennung als Kinderarzt und als Allgemeinmediziner besitzt (Beschwerdeführer; Bf). Er hatte sich als Arzt für Allgemeinmedizin niedergelassen. Neben der Gebietsbezeichnung "Allgemeinmedizin" führte er auf Briefbögen, Rezeptvordrucken und in Zeitungsanzeigen auch die Gebietsbezeichnung "Kinderarzt". Aufgrund einer Selbstanzeige wurde er mit einer Warnung gemaßregelt. Der zentrale Vorwurf bestand darin, dass er entgegen dem landesrechtlichen Verbot die Gebietsbezeichnung "Allgemeinmedizin" neben einer besonderen Gebietsbezeichnung geführt habe. Rechtsmittel blieben erfolglos. Dagegen richtete sich seine - erfolgreiche - Verfassungsbeschwerde.
 
Für das landesrechtliche Verbot, eine Doppelqualifikation kundzutun, fehlt es an tragfähigen berufsbezogenen Gründen des Gemeinwohls, so das BVerfG.
 
Bislang wurde als solcher Gemeinwohlbelang die Sicherstellung einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung angesehen. Das Verbot der Doppelbezeichnung dient aber nicht dem Qualitätserhalt bei dem einzelnen Betroffenen. Es ist nicht erkennbar, inwiefern die medizinische Versorgung der Bevölkerung gefährdet sein könnte, wenn einem Arzt mit Doppelqualifikation neben der Betätigung in beiden Bereichen erlaubt wird, seine beiden Qualifikationen auch nach außen kundzutun. Da der Arzt unbestrittenermaßen die Anerkennung als Facharzt für mehr als eine Fachrichtung erwerben darf, kann ihm nicht von vornherein abgesprochen werden, auch mehrere Fachgebiete wissenschaftlich und praktisch zu beherrschen. Wieso dann Gefahren in der Offenlegung der Mehrfachqualifikation liegen sollen, ist nicht ersichtlich.
 
Ausführliche Urteilszusammenfassung
 
BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 Az.: 1 BvR 525/99
 




21.11.2002
Generalanwalt am EuGH: Vorsteuerausschluß für Geschäftsfahrzeuge rechtswidrig

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, der die Richter bei der Entscheidungsfindung unterstützt, hält die Regelungen des des deutschen Umsatzsteuerrechtes für europarechtswidrig, die den Vorsteuerabzug für gemischtgenutzte Kraftfahrzeuge zu 50% ausschließen. In aller Regel folgt der EuGH den Schlußanträgen des Generalanwaltes.
 
Schlußanträge des Generalanwaltes L. A. Geelhoed vom 24. Oktober 2002, Az.: Rechtssache C-17/01
 




20.11.2002
Strafbarkeit des Tragens eines Kleidungsstückes mit der Aufschrift "Polizei"

Nicht überall, wo Polizei draufsteht, ist auch Polizei drin. Das OLG Zweibrücken sprach einen Mann frei, der aufgefallen war, weil er ein Kleidungsstück trug, das zur Ausstattung von Polizeibeamten im Einsatz gehört: einen grünen Kapuzenpulli mit der weißen Aufschrift "POLIZEI". Amtsgericht und Landgericht sahen darin ein Vergehen des unbefugten Tragens einer Uniform, strafbar nach § 132 a Abs. 1 Nr. 4 StGB, das mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 € geahndet wurde.
 
In der Revision hatte die Verurteilung jedoch keinen Bestand. Das Oberlandesgericht sprach den Angeklagten frei, da er trotz des Etikettenschwindels nicht den Eindruck habe erwecken können und wollen, der Polizei anzugehören. Den Entscheidungen des Amts- und Landgerichts war nämlich zu entnehmen, dass er ansonsten mit blauen Arbeitshosen, Arbeitsschuhen mit Stahlkappen und einer weißen Baseballmütze bekleidet war und einen Rucksack trug, also ein durchaus ziviles Gesamtbild abgab, das nicht zur Täuschung oder Verwechslung taugte.
 
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Oktober 2002 Az.: 1 Ss 161/02
 




19.11.2002
OLG Koblenz: Finanzämter müssen BFH Entscheidungen kennen

Entscheidungsbefugten Sachbearbeitern der Finanzverwaltung müssen grundlegende Entscheidungen des BFH, gerade wenn sie der bisherigen Verwaltungspraxis widersprechen, zeitnah zur Kenntnis gebracht werden (u.a. durch Zeitschriften-Umlauf, Besprechungen, elektronische Information). Erfolgt dies nicht, liegt im Regelfall ein Organisationsverschulden vor und nach Amtshaftungsgrundsätzen kann Ersatz für die Steuerberaterkosten im - unnötigen - Einspruchsverfahren verlangt werden.
 
OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2002 Az.: 1 U 1588/01
 

Steuerberater können wie Anlageberater haften

Wie das OLG Naumburg am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied, muß ein Steuerberater, wenn er seinem Mandanten aus steuerlichen Gründen zu einer bestimmten Anlage rät, diesen auch über die wesentlichen Risiken der Anlageform aufklären. Zu prüfen sei durch den Steuerberater stets, ob das Anlagemodell rechtswirksam und anlegergünstig ausgestaltet ist, vor allem im Hinblick auf die Sicherheiten für getätigte Investitionen.
 
OLG Naumburg, Urteil vom 25.04.2002 Az.: 2 U 3/02
 




14.11.2002
OLG Frankfurt: Entfernen der SIM-Lock Sperre bei Handys unzulässig

Wie das OLG Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied, ist es markenrechtlich unzulässig, SIM-Lock-Sperren an zu entfernen und diese Handys dann zu vertreiben.
 
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2002 Az.: 6 U 68/01
 




13.11.2002
Bundesgerichtshof zur Abwicklung widerrufener Realkreditverträge

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind.
 
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) (wir berichteten) mit Urteil vom 9. April 2002 Az.: XI ZR 91/99 entschieden hat (wir berichteten), können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die Kläger von der beklagten Bank, die ihnen die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds finanziert hatte, nach Widerruf des Realkreditvertrages die Erstattung erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 16.007,88 DM. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen. Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof nach den Grundsätzen seines Urteils vom 9. April 2002 das Berufungsurteil aufgehoben. Er hat die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da es hinsichtlich des von den Klägern geltend gemachten Anspruchs aus § 3 HWiG a.F. noch weiterer Feststellungen zur Höhe der Klageforderung und zu den Gegenforderungen der Beklagten bedarf. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt:
 
Im Falle des wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrages seien die Parteien jeweils verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und zu verzinsen.
 
Die Kläger hätten mithin Anspruch auf Erstattung der von ihnen auf das Darlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen und auf marktübliche Verzinsung dieser der Beklagten zur Nutzung zur Verfügung gestellten Beträge.
 
Die beklagte Bank habe ihrerseits gegen die Kläger Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung. Diesen Betrag hätten die Kläger zweckbestimmt zum Erwerb der Fondsanteile als Leistung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 HWiG a.F. empfangen, auch wenn er ihnen nicht unmittelbar zugeflossen, sondern von der Beklagten weisungsgemäß auf ein Anderkonto ihres Treuhänders überwiesen worden sei. Eine andere Beurteilung sei nur dann geboten, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Darlehensvertrag und dem finanzierten Geschäft um ein sogen. verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 VerbrKrG a.F. handeln würde mit der Folge, daß der Widerruf des Darlehensvertrages zugleich auch der Wirksamkeit des finanzierten Geschäfts entgegenstünde. Auf einen Realkreditvertrag wie hier sei aber § 9 VerbrKrG a.F. schon gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht anzuwenden. (Pressemitteilung des BGH)
 
BGH, Urteil vom 12. November 2002 Az.: XI ZR 47/01
 




08.11.2002
OLG Köln zur Beweislast bei Verträgen im Internet

Bei Vertragsschlüssen im Internet trägt derjenige, der den Abschluß eines Vertrages behauptet, die volle Beweislast für das Zustandekommen, entschied das OLG Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
 
Der Kläger hatte im Internet über einen externen Anbieter eine Armbanduhr versteigert. Unter dem Paßwort des Beklagten wurde ein Gebot über DM 18.000 abgegeben. Als der Kläger Bezahlung verlangte, lehnte der angebliche Käufer ab: Er habe das Gebot nicht abgegeben. Die Zahlungsklage des Verkäufers hatte keinen Erfolg. Der Sicherheitsstandard im Internet sei derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist, so das OLG. Der Anbieter bei einer Internet-Auktion sei deshalb in seinem Vertrauen darauf, dass der Bieter mit dem Inhaber der E-Mail-Adresse identisch ist, nicht geschützt. Insoweit gelte dasselbe wie bei in Missbrauchsabsicht erfolgten telefonischen Bestellungen unter dem Namen einer anderen Person. Der Beweis, daß das Gebot tatsächlich vom Beklagten abgegeben wurde, gelang dem Kläger nicht.
 
Urteil des OLG Köln vom 6.9.2002 Az.: 19 U 16/02
 




06.11.2002
Geplante Steuererhöhungen im Detail bekanntgegeben

Die Bundesregierung hat am 6.11.2002 einen Entwurf eines Steuererhöhungsgesetzes bekanntgegeben (es nennt sich allerdings verharmlosend Steuervergünstigungsabbaugesetz).
 
Wesentliche Eckpunkte sind:

  • Aufwendungen für Kundengeschenke sind auch nicht mehr bis zu einer Höhe von 40 Euro abziehbar
  • Dienstfahrzeuge werden pauschal mit 1,5% des Listenpreises im Monat (statt nur 1 %) versteuert
  • Privat vermietete, neu hergestellte Wohngebäude können in Zukunft nur noch einheitlich mit 2 % und nicht mehr degressiv abgeschrieben werden
  • Verlustvorträge sind nur noch sieben Jahre verwendbar
  • Wer Wohnraum verbilligt, z.B. an Verwandte vermietet, muß sich warm anziehen: Die Werbungskosten sind nur noch dann in voller Höhe abziehbar, wenn die Miete wenigstens 75 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt (bisher 50 %)
  • Gewinne aus dem Verkauf von Grundbesitz und Wertpapieren sind zu versteuern - unabhängig von Behaltefristen. Die Banken haben dem Finanzamt ihre Daten über Wertpapiergeschäfte zu übermitteln. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind voll zu versteuern (bisher nur zur Hälfte)
  • Verlustvorträge aus dem Kauf einer Kapitalgesellschaft sind für einen neuen Mehrheitsgesellschafter nicht mehr verwendbar
  • Die Eigenheimzulage wird gekürzt und steht nur noch Eltern zu, die für ihre Kinder Kindergeld erhalten. Die Grenzen, bis zu denen Zulagen gewährt werden, sinken, die Zulage selbst ist von der Zahl der Kinder abhängig
  • Die Mehrwertsteuer auf bestimmte Waren, z.B. Blumen und zahntechnische Erzeugnisse, wird erhöht
Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetz
 
BGH: Zahlungen per Kreditkarte unwiderruflich

Zahlungen per Kreditkarte können vom Kunden gegenüber seiner Bank nicht widerrufen werden, selbst wenn der Betrag noch nicht vom Konto des Inhabers abgebucht wurde, entschied der BGH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Mit seiner Unterschrift unter den Belastungsbeleg räume der Kreditkartenbesitzer dem Empfänger einen "irreversiblen Zahlungsanspruch" ein. Ein Widerruf sei ausgeschlossen, weil die Kreditkarte nur so ihre Funktion als gleichwertiger Bargeldersatz erfüllen könne.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2002 Az.: XI ZR 420/01
 




05.11.2002
Neue Pauschbeträge für Dienstreisen ins Ausland

Mit Schreiben vom 29. Oktober 2002 hat das Bundesfinanzministerium die ab 1. Januar 2002 geltenden Pauschbeträge für Dienstreisen ins Ausland bekanntgegeben (Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten).
 
BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2002 (Anlage)