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Kann ich einzelne Gegenstände vererben oder vermachen?


Einzelne Gegenstände kann der Erblasser nicht vererben, sondern nur vermachen. Wenn der Erblasser also seine Kinder als Erben einsetzen und seiner Lebensgefährtin als Dankeschön für die letzten Jahre eine Eigentumswohnung übereignen will, dann muss er die Kinder als Erben bezeichnen und die Wohnung der Freundin vermachen. Die Freundin bekommt dann zwar die Wohnung, wird aber kein Mitglied der Erbengemeinschaft.
 
Will der Erblasser einzelne Gegenstände unter den Erben aufteilen, so muss er entweder eine bestimmte Teilung oder ein Vermächtnis anordnen. Auch hier gelten komplizierte Regeln für den Einzelfall, so daß sich die Beratung durch den Fachanwalt empfiehlt.
 
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von einem Fachanwalt für Erbrecht verfasst. Trotz der dabei verwendeten Sorgfalt und Erfahrung können wir keine Gewähr für seine Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Ein Beitrag kann die im Einzelfall notwendige Beratung nicht ersetzen.
 

 

 

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