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Die Rechtsfragen rund um das Mietrecht gehören zu denen am häufigsten gestellten. Hier wollen wir versuchen, einen kleinen Überblick über die Fragen bei Abschluß des Vertrages, den Vertragsinhalt und die Kündigung geben.
 

Abschluß

Ein Mietvertrag sollte schriftlich geschlossen werden - Wirksamkeitsvoraussetzung ist die Schriftform nicht. Nur die schriftliche Vereinbarung garantiert aber, daß beide Parteien sich über ihre Rechte und Pflichten einig sind. Einige Vermieter fordern von ihren Mietern, einen Fragebogen zu ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen auszufüllen. Dabei sind nicht alle gestellten Fragen auch zulässig.
 


 

Inhalt

In aller Regel wird zwischen den Parteien ein Formularmietvertrag geschlossen, also ein Vertrag, der vorgedruckt gekauft wird und aus einigen Seiten Kleingedrucktem besteht. Dabei sind nicht alle dort getroffenen Regelungen wirksam. Wird eine Vertragspartei, in der Regel der Mieter, über die Maßen benachteiligt, ist die Vertragsklausel nicht bindend. Einige Beispiele aus der Praxis:


 

Ende des Mietverhältnisses

Die Kündigung unbefristeter Mietverhältnisse muß schriftlich erfolgen und innerhalb der Kündigungsfrist dem Mieter zugegangen sein. Die Kündigungsfristen für den Vermieter betragen bei

weniger als 5 Jahren Mietdauer :

3 Monate

5 - 8 Jahre Mietdauer :

6 Monate

8 - 10 Jahre Mietdauer :

9 Monate

über 10 Jahre Mietdauer :

12 Monate

Die Kündigungsfrist des beträgt unabhängig von der Mietdauer drei Monate. Allerdings ist es zulässig, wenn der Mieter vertraglich für eine bestimmte Zeit auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Mit einem solchen Verzicht kann auch das grundsätzliche Verbot befristeter Mietverträge im Ergebnis umgangen werden.
 
Enthält das Kündigungsschreiben keine Kündigungsgründe und keine Widerspruchsbelehrung, hat der Mieter beste Aussichten, die Kündigung erfolgreich anzugreifen. Einzelheiten hierzu würden den Rahmen dieser Einführung jedoch sprengen.
 

 

 

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