![]() |
![]() |
Die Möglichkeit der Verlinkung der Inhalte im Internet macht sein Wesen aus. Eine unüberlegte Verlinkung birgt jedoch haftungsrechtliche Gefahren. Das Thema ist komplex, die Rechtsprechung im Fluß. Urheberrechtlich sind Internetauftritte, die nicht ganz banal (z.B. nach Vorlagen) gestaltet sind, urheberrechtlich geschützt. Allerdings wird ganz überwiegend davon ausgegangen, daß derjenige, der eine Seite ins Netz stellt, mit einer Verlinkung auf seine Startseite grundsätzlich einverstanden ist. Dies gilt jedenfalls für den einfachen Hyperlink. Unter Wettbewerbern ist aber Vorsicht geboten: wie das LG Hamburg entschied, sollen Links auf das Angebot eines Wettbewerbers unzulässig sein:
"Gerade vor dem Hintergrund, daß die Beklagte unmittelbare Wettbewerberin der Klägerin ist und ein Computerspiel zum Bundesligageschehen mit einem durchaus ähnlichen Titel herausbringt, macht das Interesse der Klägerin plausibel, nicht mit der Beklagten in Verbindung gebracht zu werden. Es besteht für die Kammer im Ergebnis kein Zweifel daran, daß ein Wettbewerber es nicht hinzunehmen braucht, daß ein Konkurrent bei seinem werblichen Auftreten im Internet veranlasst, dass die Besucher seiner Website auf die Website des Wettbewerbers hingeleitet werden. Ebenso wenig bräuchte sich die Klägerin aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gefallen lassen, daß durch einen Konkurrenten ungefragt Werbung für ihr Angebot gemacht wird." (LG Hamburg, Az.: 312 O 606/00)
In der Entscheidung "Schöner Wetten" hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß ein Haftung für Inhalte der verlinkten Seiten nur in Betracht kommt, wenn der Setzer des Links die ihm zumutbaren Prüfpflichten verletzt hat (
BGH, Urteil vom 01.04.2004 Az.: I ZR 317/01).
Einen Überblick mit weiterführenden Links finden Sie bei
Wikipedia, ausführliche Informationen in der
Promotion von Dr. Stephan Ott im Volltext (2004).
Steuerrecht Erbrecht Rechtsanwalt Steuerberater Internetrecht Baurecht Mietrecht Verkehrsunfallrecht Arbeitsrecht Erbschaftssteuerrecht Rechtsratgeber Heidelberg