30.10.2001 Keine Anwaltskosten bei Serienabmahnung
Im Internet lauern Gefahren - besonders das Markenrecht hat sich schon für manchen gutgläubigen User als Falle erwiesen. Wer nämlich beispielsweise eine Domain reserviert und damit fremde Markenrechte verletzt, kann anwaltlich abgemahnt werden und muß die Anwaltskosten des Anspruchstellers tragen (vgl. unseren Rechtsratgeber).
Mit solchen Abmahnungen, die in aller Regel der Durchsetzung legitimer Interessen dient, wird zuweilen auch Mißbrauch getrieben. Wer eine sogenannte Serienabmahnung erhält, ist nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ist der abgemahnte Fall nur einer von vielen, der genausogut durch einen Serienbrief hätte erledigt werden können, so ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2001 Az.: 20 U 194/00 (via JurPC)Bundesverfassungsgericht: Zahnarztsuchservice zulässig
Ärzte unterliegen, ähnlich wie Rechtsanwälte und Steuerberater, strengen standesrechtlichen Einschränkungen und dürfen nicht unbeschränkt werben. Während die Anwälte sich weitgehende Rechte bereits erkämpft haben, werden Ärzte noch immer von ihren Kammern hart an die Kandare genommen.
In einem am 30.10.2001 veröffentlichten Beschluß hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß sich Zahnärzte unter Nennung ihrer Fachkenntnisse und Schwerpunkte in einen privat betriebenen Suchservice aufnehmen lassen können.
(BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2001 Az: 1 BvR 881/00)
26.10.2001 Kaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Ehegatte das Auto nach Scheitern der Ehe an sich bringt
Die Kaskoversicherung muss nicht immer zahlen, wenn dem Versicherten sein Pkw ungewollt abhanden kommt. Z. B. dann nicht, wenn der Ehegatte des Versicherten das Gefährt, das er während der Ehe berechtigt nutzte, nach der Trennung nicht zurück gibt.
Das entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg. In diesem Fall fehle es an einer Entwendung im Sinne des Kaskoversicherungsvertrages, befanden die Richter und wiesen die Klage des um das Auto gebrachten Versicherungsnehmers auf Zahlung von 9.700,- DM ab.
Während intakter Ehe hatte die Ehefrau des klagenden Versicherungsnehmers dessen einen Wagen benutzt. Nach Scheitern der Beziehung konnte sich der Autobesitzer zwar mit der Trennung von seiner Frau, nicht aber mit der von seinem Zweitwagen abfinden. Die Gattin wollte das Auto samt Schlüsseln aber nicht zurückgeben. Als der Kläger daraufhin die Nummernschilder abmontierte, verbrachte seine damalige Noch-Ehefrau das Objekt der Begierde an einen unbekannten Ort. Nachdem der Pkw – jedenfalls für den Kläger – verschwunden blieb, wollte der den Wert (9.700,- DM) von seiner Kaskoversicherung ersetzt bekommen. Er sei genauso zu behandeln wie der, dem das Auto gestohlen worden sei, argumentierte er. Außerdem habe seine Ex-Frau eine Unterschlagung begangen. Als die Versicherung jegliche Zahlung verweigerte, klagte er.
Amts- und Landgericht Coburg schlossen sich seiner Argumentation aber nicht an. Eine Entwendung scheitere schon daran, dass die Ex-Ehefrau des Klägers den versicherten Pkw ursprünglich berechtigt besessen und der Kläger nie den Gewahrsam – vor allem die Schlüssel – zurück erlangt habe. Und ob eine Unterschlagung vorliege, spiele für den zu entscheidenden Fall keine Rolle. Selbst wenn, sei der Pkw der „Täterin“ nämlich zum Gebrauch überlassen gewesen. Genau für diesen Fall sei aber eine Versicherungsleistung durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen („das Kleingedruckte“) ausgeschlossen. Es handele sich also um eine Streitigkeit im Rahmen des Scheiterns der Ehe, für die die Versichertengemeinschaft nicht einzustehen habe. (Amtsgericht Coburg, Az: 12 C 768/99; Landgericht Coburg, Az: 32 S 131/01)
(Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg)
25.10.2001 Schlechte Wirtschaftslage rechtfertigt keine Urlaubskürzung
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, es sei einem Arbeitgeber nicht gestattet, bei schlechter Auftragslage den Angestellten den Urlaub zu kürzen. Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern mit Hilfe einer Änderungskündigung den Jahresurlaub von 30 auf 25 Tage herabsetzen wollen. Dies, so die Mainzer Richter, sei nur gestattet, wenn ansonsten Entlassungen drohten oder das Überleben des ganzen Betriebes auf dem Spiel stehe. Ein Verweis auf die schlechte Wirtschaftslage genüge nicht (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 4 Sa 137/01).
24.10.2001 Greenpeace erringt Etappensieg in Sachen "oil-of-elf.de"
Wie das KG Berlin entschied, darf die Umweltorganisation zunächst wieder unter der Internetadresse "www.oil-of-elf.de" kritisch zur Geschäftspolitik des Ölkonzerns TotalFinaElf Stellung nehmen und hob die von dem Ölmulti zuvor am Berliner Landgericht erwirkte einstweilige Verfügung auf. Die Richter befanden, die Benutzung der Domain verletze keine Marken- und Namensrechte der Klägerin. (Az.: 5 U 101/01).
23.10.2001 Kaskoversicherung zahlt nicht bei Überfahren eines Stoppschildes mit gelbem Blinklicht
In einer kürzlich bekanntgewordenen Entscheidung entschied das OLG Köln, daß ein Autofahrer, der gleich beide Warnhinweise an einer Kreuzung, nämlich ein Stoppschild und ein gelbes Blinklicht übersieht, grob fahrlässig handele, das heißt die gebotene Sorgfalt in hohem Maße vermissen läßt. Damit, so der erkennende Senat, verliere er automatisch auch seinen Kasko-Versicherungsschutz (Urteil des OLG Köln, Az.: 9 U 171/00).
22.10.2001 Geschädigter eines Autounfalles haftet nicht für Kosten des Sachverständigen
In der letzten Zeit häufen sich Fälle, in denen die eintrittspflichtige KfZ-Haftpflichtversicherung die Gebühren der Sachverständigen, die das beschädigte Unfallfahrzeug begutachten, nicht in voller Höhe bezahlen möchten. Dieser Methode, die Kosten zu Lasten der Geschädigten zu drücken, hat jetzt ein weiteres Mal das Amtsgericht München einen Riegel vorgeschoben. Nur wenn die Sachverständigengebühren unangemessen überhöht seien und dies der Geschädigte ohne weiteres erkennen kann, müssen diese Kosten nicht vom Schädiger übernommen werden (AG München, Urteil vom 27.09.2001 Az.: 331 C 34009/00).
19.10.2001 KfZ-Haftpflicht zahlt nicht bei Schlägerei
Nach einer neuen Entscheidung des OLG Saarbrücken muß die Verkehrs-Haftpflichtversicherung nicht für die Folgen einer Schlägerei aufkommen, die sich im Anschluß an einen Autounfall entwickelt. Solche Handlungen, so die Richter, seien nicht dem typischen Gebrauch eines Fahrzeuges zuzuordnen (Az 5 W 223/01).
17.10.2001 OLG Dresden: Hard- und Software ist keine verderbliche Ware
Mit einer Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen versuchte eine Dresdner Computerfirma das neue Fernabsatzgesetz zu umgehen: Kurzerhand erklärte sie Hard- und Software zu "verderblichen Waren", für die das nach dem Fernabsatzgesetz geltende zweiwöchige Widerrufsrecht nicht besteht (§ 3 Abs. 2 FernAG). So nicht, befand das Oberlandesgericht Dresden, auch damit verbundene Schwierigkeiten oder die potenzielle Gefahr der Verseuchung von Software und Speichermedien mit Viren rechtfertigten nicht den Ausschluss des Widerrufsrechts (OLG Dresden, Az.: 8 U 1535/01).
16.10.2001 Ordentliche Kündigung wegen alkoholbedingter Suchtkrankheit
Häufige Fehlzeiten aufgrund einer Alkoholsucht kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund mehrerer fehlgeschlagener Entzugstherapien auch weiterhin mit einer Rückfallgefahr zu rechnen ist. Nach Ausspruch der Kündigung durchgeführte Behandlungen und Ergebnisse können nicht zur Korrektur der Negativprognose herangezogen werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 24.07.2001 entschieden.
Zur Begründung führte das LAG unter Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil aus, dass an die für eine krankheitsbedingte Kündigung erforderliche negative Gesundheitsprognose im Falle einer Alkoholerkrankung geringere Anforderungen zu stellen seien. Die Alkoholsucht sei eine Krankheit, die nicht ausheile, sondern lediglich zum Stillstand gebracht werden könne. Nur ein „trockener" Alkoholiker, der eine Langzeittherapie erfolgreich abgeschlossen habe, sei in der Lage und dazu trainiert worden, sein Verhalten dahingehend willentlich zu steuern, das sog. „erste Glas" stehen zu lassen. Im Mai 2000 sei die Beklagte aufgrund der diversen erfolglosen Hilfeleistungen und Entzugstherapien von einer weiter bestehenden Rückfallgefahr ausgegangen. Die Klägerin könne sich nicht darauf berufen, dass sie nach Ausspruch der Kündigung nicht mehr alkoholbedingt gefehlt habe. Die Gesundheitsprognose sei vom Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung an zu stellen, danach durchgeführte Behandlungen und Ergebnisse könnten nicht zur Korrektur der Negativprognose herangezogen werden. Die Klägerin habe aufgrund ihrer Abstinenz während der mehrmonatigen Kündigungsfrist auch keinen Wiedereinstellungsanspruch, weil sie nicht überzeugend dargelegt habe, dass eine Wiederholungsgefahr jetzt ausgeschlossen sei, wobei erschwerdend zu berücksichtigen sei, dass es sich bei Alkoholismus um eine Dauererkrankung handele (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.07.2001 Az.: 3 Sa 317/01; Pressemitteilung des LAG).
16.10.2001 Reform des Schuldrechts
Der Bundestag hat am 11. Oktober 2001 dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zugestimmt, das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.
Zugleich werden mit dem Gesetz auch drei EU-Richtlinien umgesetzt:
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Diese sieht vor, dass der Verbraucher bei Kaufverträgen neben Wandlung und Minderung auch Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat. Eine Verjährung dieser Ansprüche erfolgt erst in zwei Jahren statt wie bisher in sechs Monaten.
Die Zahlungsverzugsrichtlinie
Nach der Umsetzung der Richtlinie wird der gesetzliche Verzugszins für den Bereich des Geschäftsverkehrs von bisher 9,26 Prozent auf 12,26 Prozent angehoben.
Die E-Commerce-Richtlinie
Diese bestimmt, dass für Verträge, die auf elektronischem Weg abgeschlossen wurden, besondere vorvertragliche Informationspflichten bestehen, wie zum Beispiel zur Korrektur von Eingabefehlern, über den Zugang zu Vertragstext und Verhaltensrichtlinien. Außerdem werden, die Möglichkeiten für eine Unterlassungsklage zum Schutz der Verbraucherinteressen erweitert.
Mit dem neuen Schuldrecht werden zudem viele bisher in Nebengesetzen geregelte Verbraucherschutzvorschriften ins BGB intgriert. Die Reform stieß bis zuletzt auf zum Teil berechtigte Kritik. Der Gesetzes ist zur Zeit noch nicht vollständig im Internet abrufbar. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung)
10.10.2001 FG Rheinland-Pfalz zu Werbungskosten für Computer
In einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, daß der Anteil der beruflichen Nutzung eines privaten Computers ohne Nachweis auf 35% geschätzt werden könne.
Daneben vertrat es die Ansicht, daß Peripheriegeräte, entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung, selbständig nutzbar seien. Bei Anschaffunfskosten von höchstens DM 800,- könnten daher Monitor, Scanner, Drucker etc. als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden (FG Rheinland-Pfalz, Az.: 5 K 1249/00).
Unser Beitrag zum Thema der Abschreibung von HardwareLohnsteuer-Richtlinien 2002
Die vom Bundeskabinett am 18. Juli 2001 beschlossenen veränderten Lohnsteuerrichtlinien verbessern unter anderem die steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wird künftig ohne weiteren Nachweis ein Betrag von monatlich bis zu 154 Euro (300 DM) als Aufwand steuerlich anerkannt und bleibt damit steuerfrei.
Lohnsteuerrichtlinien 2002 zum Download (via Bundesfinanzministerium)
09.10.2001 Europäischer Gerichtshof stärkt die Rechte werdender Mütter
In zwei kürzlich bekanntgewordenen Urteilen befaßte sich der EuGH mit der Frage des Schutzes der werdenden Mutter. Das höchste europäische Gericht entschied, es gelte sowohl für unbefristete, als auch für befristete Verträge ein Kündigungsverbot, dies entspricht auch der deutschen Rechtslage. Nach Auffassung des EuGH hat eine Schwangere jedoch auch Anspruch auf Verlängerung ihres befristeten Arbeitsvertrages, wenn keine anderen Gründe, die Zusammenarbeit zu beenden, vorliegen.
EuGH Az.: C-438/99
EuGH Az.: C-109/00
08.10.2001 Schmerzensgeld bei Hörschäden nach Besuch eines Pop-Konzerts
Der Veranstalter eines Pop-Konzerts haftet für einen durch einen pflichtwidrig hohen Schallpegel während des Konzerts entstandenen Hörschaden auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.000,-- DM zu sowie Ersatz der ihr entstandenen Kosten.
Die im November 1983 geborene Klägerin hatte am 1. März 1997 in Trier das Pop-Konzert der „Boy-Group“ „N’Sync“ besucht. Während der Veranstaltung war die Bühne, auf der die Gruppe spielte, durch - in einem Abstand von weniger als 2 Meter vorgesetzte Sicherheitsbarrieren - vom Publikum getrennt. An der linken und rechten Bühnenseite waren jeweils große Lautsprecherboxen postiert. Nahe einer dieser Boxen hielt sich die Klägerin während des Konzerts auf. Nach dem Konzert suchte sie einen Ohrenarzt auf, der eine „hochgradige, lärmtraumatische Innenohrschädigung mit Tinnitus beidseits“ und eine „Schwindelsymptomatik“ diagnostizierte. Danach wurde die Klägerin längere Zeit, darunter auch stationär, behandelt.
Mit ihrer Klage verlangte sie von dem Veranstalter des Konzerts Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Richter des Oberlandesgerichts gaben ihr Recht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Klägerin über etwa 90 Minuten hinweg einem pflichtwidrig hohen Schallpegel ausgesetzt gewesen sei. Der Lärmpegel habe in einem Abstand von 2 Meter bis zu 104 dB(A) betragen. Gesundheitsgefahren hätten auch dann bestanden, wenn ohne derart hohe Pegelausschläge über die gesamte Konzertdauer hinweg ein mittlerer Pegel von nicht einmal ganz 90 dB(A) gegeben gewesen sei. Die Richter hatten deshalb keinen Zweifel daran, dass die Klägerin gesundheitsgefährdenden und damit verkehrssicherungspflicht-widrigen Schalleinflüssen ausgesetzt war. Andere Schadensursachen schlossen sie aus.
Die Richter rechneten der Klägerin auch kein Mitverschulden an. Es könne ihr nicht zum Nachteil gereichen, dass sie sich, statt sich mitten im Konzertsaal aufzuhalten, in die unmittelbare Nähe einer Lautsprecherbox begeben habe. Sie habe sich wie auch die anderen Besucher darauf verlassen können, dass das Konzert keine Gefahren für sie mit sich bringen werde und zwar unabhängig von dem Platz, den der einzelne Besucher eingenommen habe.
Bei dem erlittenen Hörschaden und den damit verbundenen Schmerzen und aufgrund der Tatsache, dass ein gewisser Hörschaden und ein beidseitiges Ohrrauschen fortbestehen, hielten die Richter ein Schmerzensgeld von 9.000,-- DM für angemessen. (OLG Koblenz, Urteil vom 13. September 2001 Az.: 5 U 1324/00)
(Pressemitteilung des OLG Koblenz)
04.10.2001 Bundesverfassungsgericht wird über NPD-Verbot mündlich verhandeln
In einem am 04.10.2001 bekanntgegebenen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, über die beantragten Parteiverbote mündlich zu verhandeln. Damit ist eine erste Hürde auf dem Weg zum Verbot genommen, denn eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn die Verbotsanträge nicht unzulässig und hinreichend begründet sind.
BVerfG, Beschluß vom 01.10.2001
03.10.2001 Lagerung brennbarer Flüssigkeiten berechtigt Vermieter zur Kündigung
Wer in angemieteten Geschäftsräumen Kleber und Lösungsmittel lagert, ohne ausreichende Vorkehrungen zum Brandschutz – z. B. Aufbewahrung in einem feuerbeständigen Stahlschrank – zu treffen, muß mit einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter rechnen. In dem vom LG Coburg entschiedenen Fall gestattete der Mieter seinen Kunden sogar das Rauchen in seinen Räumen. Der Mieter habe eine beträchtliche Brand- und Feuersgefahr für die Mietsache verursacht, das stelle ein grob vertragswidriges Verhalten dar, durch das im übrigen auch Leib und Leben von Bewohnern angrenzender Gebäude erheblich gefährdet worden seien, stellte die Kammer fest. (Landgericht Coburg, Az: 33 S 96/01).
02.10.2001 Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus dem Keller
Wie das OLG Frankfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied, kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der Versicherungsnehmer wertvolle Gegenstände in einem schlecht gesicherten Kellerverschlag aufbewahrt. Die Klägerin, die von ihrer Hausratversicherung einen Schaden von DM 13.000,- ersetzt haben wollte, handelte nach Auffassung des Gerichtes grob fahrlässig (OLG Frankfurt Az.: 3 U 183/00).
01.10.2001 Heimlich aufgezeichneter Diebstahl berechtigt nicht zur Kündigung
In einem vom Landesarbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber eine seiner Angestellten mit einer heimlich angebrachten Kamera beim Diebstahl einer kleinen Geldsumme beobachtet. Die ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei jedoch unwirksam, befand das Gericht. Der Eingriff in die Privatsphäre durch heimliche Kameraaufnahmen wiege so schwer, daß die gewonnenen Erkenntnisse nicht verwertbar seien. Sichtbare Kameras hätten genügt, befanden die Richter (LAG Hamm, Az.: 11 Sa 1524/00).Gegenüber dem Handwerker können beide Ehegatten haften
Nach einer Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1357 BGB) haften für Geschäfte zur "angemessenen Deckung des Lebensbdarfes" grundsätzlich beide Ehegatten, auch wenn nur einer der beiden den zugrundeliegenden Vertrag geschlossen hat.
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung urteilte das OLG Düsseldorf, daß hierunter auch der Auftrag an einen Elektroinstallateur in Höhe von DM 18.000,- fallen kann. Im entschiedenen Fall wurden im Haus der Eheleute nach einem Brandschaden Instandsetzungsarbeiten notwendig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2001 Az.: 21 U 87/00).