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27.08.2003
Bayerisches Oberstes Landesgericht: Versenden von SMS am Steuer wirkt strafverschärfend
In einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, daß ein LKW-Fahrer, der augrund von Übermüdung einen Unfall verursacht hatte, deswegen zu einer höheren Strafe zu verurteilen sei, weil er kurz vor dem Unfall vier SMS versandt hatte. Das Oberste Landesgericht meinte, die Ablenkung durch das Versenden von SMS während der Fahrt dokumentiere "eine erhebliche Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit" und rechtfertige eine höhere Strafe.
 
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 1 St. RR67/03

 



20.08.2003
OLG Nürnberg: Gegenüber der Kaskoversicherung darf nichts verschwiegen werden
In einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil entschied das OLG Nürnberg, daß ein Versicherungsnehmer Ansprüche gegen seine Kaskoversicherung verliert, wenn er nicht umfassend über die Einzelheiten des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe aufklärt. Beantwortet der Versicherungsnehmer insbesondere Fragen der Versicherung hierzu nicht oder nicht richtig, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Versicherung den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ebenso wenig, dass sich die Versicherung die erforderlichen Informationen anderweitig habe beschaffen können.
 
Die unrichtige Beantwortung der Frage nach reparierten oder unreparierten Vorschäden des Kraftfahrzeugs ist nämlich generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Gibt der Versicherte auf Nachfrage der Versicherung lediglich an, er könne über eventuelle reparierte Vorschäden des Kraftfahrzeugs keine verbindliche Auskunft gegeben, so ist diese Angabe unwahr, wenn dem Versicherten bei Erwerb des Kraftfahrzeugs der Hinweis erteilt worden war, dass dieses einen Unfallschaden gehabt habe. Die Versicherung ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, den Fahrzeugschaden zu erstatten.
 
externer Link OLG Nürnberg, Urteil 16.06.2003 Az.: 8 U 2485/02

 



11.08.2003
Einkommenssteuerbescheide 2002 hinsichtlich des Haushaltsfreibetrages vorläufig
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist es seit dem Jahre 2002 verfassungswidrig, den sog. Haushaltsfreibetrag den verheirateten Steuerpflichtigen vorzuenthalten. Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen reagiert und nimmt die Festsetzungen nur noch vorläufig vor.
 
externer Link BMF-Schreiben vom 16.07.2003
 
Unser Beitrag zum Thema

 



06.08.2003
OLG Düsseldorf: Untersagung eines Bordellbetriebes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Wie das OLG Düsseldorf in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil entschied, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Betrieb eines Bordelles in der Anlage untersagen, wenn von ihm Störungen ausgehen, die die Nutzung, den Verkehrswert oder den Mietpreis der Wohnungen beeinträchtigen.
 
In dem entschiedenen Fall ging von dem Betrieb durchgehend Lärm aus, hatten Kunden an fremden Wohnungstüren geklingelt und waren Zuhälter mit Kampfhunden ein- und ausgegangen.
 
externer Link OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.03.2003 Az.: 3 Wx 369/02

 



05.08.2003
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß
§ 1612 b Abs. 5 BGB verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, soweit er zur Sicherung des Existenzminimums des unterhaltsberechtigten Kindes die Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt von der Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils abhängig macht und diesen vor dem betreuenden Elternteil verpflichtet, seinen Kindergeldanteil zur Deckung eines Defizits beim Kindesunterhalt einzusetzen. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens und einer Verfassungsbeschwerde (Vb). Er weist aber in der Entscheidung darauf hin, dass die das Kindergeld betreffenden Regelungen in ihrer sozial-, steuer- und familienrechtlichen Verflechtung dem Verfassungsgrundsatz der Normenklarheit immer weniger genügen.
 
externer Link Pressemitteilung des BVerfG
 
externer Link BVerfG, Beschluss vom 09. April 2003 Az.: 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1749/01
 
Unser Beitrag: Neue Regelungen im Kindesunterhalt - wer weniger verdient zahlt mehr