| 28.06.2001 |
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Love-Parade keine Demo |
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BGH zur Kinderpornographie im Internet |
| 26.06.2001 |
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Berufung im „Kopftuchstreit“ zurückgewiesen |
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Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung |
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Haftung für Links in Österreich |
| 25.06.2001 |
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Zivilprozeßreform vom Bundestag gebilligt |
| 22.06.2001 |
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John Lee Hooker gestorben! |
| 21.06.2001 |
| Abschaffung des Dienstmädchenprivileges?
Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages beriet heute über die Abschaffung des sog. Dienstmädchenprivileges. Es handelt sich dabei um eine Vorschrift im Einkommenssteuergesetz, die es ermöglicht, die Kosten für eine rentenversicherte Hausangestellte bis zur Höhe von DM 18.000 steuerlich geltend zu machen. |
| 20.06.2001 |
| Veltins.com
Nach einem Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 32/01) stehen die Rechte an der Domain veltins.com der gleichnamigen, saarländischen Brauerei Veltins zu. Das Unternehmen hatte gegen eine Internetfirma prozessiert, die die Domain treuhänderisch verwaltete. Ein weiteres Mal hat damit ein deutsches Gericht (zu Recht) das deutsche Markenrecht unbeschadet der Endung .com Anwendung finden lassen. |
| 18.06.2001 |
| Verfassungsklage gegen "Homo-Ehe"
Sachsen und Thüringen haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das von der rot-grünen Parlamentsmehrheit verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften eingereicht. Gleichzeitig wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, um ein Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern. |
| Neues Mietrecht verfassungswidrig?
Wie der Eigentümerverband Haus & Grund mitteilte, wolle er die Mietrechtsreform auf ihre verfassungsmäßigkeit hin überprüfen lassen. Ins besondere die neuen, asymmetrischen Kündigungsfristen seien vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt. Schon heute gebe es etliche Fälle, in denen die Bindung an lange gesetzliche Kündigungsfristen für den Vermieter unzumutbar seien. |
| 13.06.2001 |
| BGH ändert Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt
In einem heute bekanntgegebenen Urteil hat der BGH die bisherige Rechtsprechung, die Hausfrauen bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruches benachteiligte, aufgegeben. Zukünftig wird das nach der Ehe von der Hausfrau erzielte Einkommen in die Unterhaltsberechnung miteinbezogen, mit der Folge, daß sich ihr Unterhalt deutlich erhöhen kann. (Urteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 ) |
| Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur gemischten Nutzung von Computern
Wie heute bekannt wurde, hat das FG Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1564/00) die steuerliche Absetzbarkeit von Computern auch dann anerkannt, wenn das Gerät privat mitbenutzt wird. |
| 12.06.2001 |
| Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten ist gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam. |
| Entscheidung zu den Belehrungspflichten des Fernabsatzgesetzes
Wie das OLG Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied, verlangen die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes, dem Nutzer eines Internetshops vor Vertragsschluß Informationen über den Anbieter und das Bestehen eines Widerrufsrechtes zu geben. |
| Belehrung im Internet aber grundsätzlich zulässig
Mit Einführung des FernAG wurden auch einige Vorschriften anderer verbraucherschützenden Gesetze geändert, so die des Haustürwiderrufgesetzes und des Verbraucherkreditgesetzes. Immer wieder taucht dabei der Begriff des "dauerhaften Datenträgers" auf, auf dem dem Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Umstritten ist, ob eine abrufbare Homepage einen solchen dauerhaften Datenträger darstellt. |
| 11.06.2001 |
| Welches Gericht ist stärker?
Der Portalanbieter Yahoo läßt durch einen kalifornischen Richter prüfen, ob französische Gerichte berufen sind, die Firma Yahoo zu verurteilen. |
| 10.06.2001 |
| OLG Köln verbietet Powershopping
Das Powershopping-Modell des eshops Primus-online, das Kaufinteressenten bündelt, verstößt nach Ansicht des 6. Senates am OLG Köln gegen Wettbewerbsrecht. |
| 01.06.2001 |
| BFH zur steuerlichen Berücksichtigung alternativer Behandlungsmethoden
Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung im Einzelfall durch ein vor ihrem Beginn erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist. |