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28.06.2001

Love-Parade keine Demo
 
Wie das Berliner Verwaltungsgericht heute im Rahmen eines Eilverfahrens entschied, ist die Berliner Love-Parade keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Als rein kommerzielle Veranstaltung genießt sie daher nicht den Schutz des Versammlungsgrundrechtes.
 
Mehr (via berlin.de)

BGH zur Kinderpornographie im Internet
 
Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Urteil klargestellt, daß pornographische Schriften auch im Internet "weiterverbreitet" werden. Die Übergabe eine körperlichen Gegenstandes sei nicht erforderlich, das Zugänglichmachen von Daten reiche aus.(Urteil vom 27. Juni 2001 – 1 StR 66/01)
 
Mehr (Pressemitteilung des BGH


 
 
26.06.2001

Berufung im „Kopftuchstreit“ zurückgewiesen
 
Einer Bewerberin für ein Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die im Unterricht ein erkennbar religiös motiviertes Kopftuch („islamisches Kopftuch“) tragen möchte, darf vom Dienstherrn die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst verweigert werden. Dies entschied der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in einem am 26. Juni 2001 im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeten Urteil und wies damit die Klage, einer in Kabul geborenen, eingebürgerten deutschen Staatsange-hörigen muslimischen Glaubens, auch in der 2. Instanz ab.
 
Mehr (Pressemitteilung des VGH)

Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung
 
Der Bundesfinanzhof (BFH) verneint in einem vorläufigen Verfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen der Regelung über die so genannte Mindestbesteuerung.
 
Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (EStG) ist die Summe der positiven Einkünfte, soweit sie den Betrag von 100.000 DM übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern.
 
Mit Beschluss vom 9. Mai 2001 XI B 151/00 hat der BFH entschieden, dass an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung keine ernstlichen Zweifel bestehen, soweit es um den Ausgleich von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geht, die auch durch nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) begünstigte Investitionen entstanden sind. Die Entscheidung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen, in welchem lediglich summarisch geprüft wird, ob die Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung ernstlich zweifelhaft ist. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Münster, hatte die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG für ernstlich zweifelhaft gehalten.
 
Im Streitfall hat jeder der miteinander verheirateten Antragsteller für die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 1999 und 2000 Einkünfte aus selbständiger Arbeit von jeweils etwa 420.000 DM (zusammen 840.000 DM) und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von jeweils 370.000 DM (zusammen 740.000 DM) erklärt. Letztere waren im Wesentlichen durch in den Jahren 1992 bis 1996 getätigte Investitionen in Immobilienobjekte entstanden, die nach dem FördG begünstigt waren. Die Antragsteller hatten für die Investitionen Kredite von rd. 5,5 Mio. DM aufgenommen. Die Sonderabschreibungen nach dem FördG betrugen in den Streitjahren rd. 450.000 DM. Nach § 2 Abs. 3 EStG hat das Finanzamt von den negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur jeweils 260.000 DM (zusammen 520.000 DM) berücksichtigt.
 
Der BFH ist der Auffassung, dass im Streitfall die Mindestbesteuerung nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Dieses Prinzip verlange nicht, dass jedwede Verluste sofort zu verrechnen seien. Es genüge vielmehr, dass die Verluste überhaupt, sei es auch in einem anderen Veranlagungszeitraum steuerlich berücksichtigt würden. Diese grundsätzliche Abziehbarkeit werde durch die Beschränkung des Verlustausgleichs nicht in Frage gestellt. Die Regelung führe für die Antragsteller, die ihre Investitionsentscheidung bereits in den Jahren 1992 bis 1996 getroffen hätten, zu einer noch zulässigen unechten Rückwirkung. Der Gesetzgeber sei gehalten gewesen, im Einkommensteuerrecht wieder Belastungsgleichheit herzustellen und dem drastischen Rückgang des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer entgegenzuwirken.
 
(Pressemitteilung des BFH)

Haftung für Links in Österreich
 
Zumindest in der Alpenrepublik ist die Haftung für Links nun höchstrichterlich geklärt: Sie besteht ohne Einschränkung. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied der Oberste Gerichtshof, der verlinkende sei wettbewerbsrechtlich ein "Störer", der auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
 
In Deutschland ist die Rechtslage eine andere: zwar steht ein Urteil des BGH noch aus, nach der herrschenden Meinung in der Fachwelt besteht eine Haftung für Links auf Seiten mit rechtsverletzenden Inhalten jedoch nicht generell.
 
Urteil des Obersten Gerichtshofes (via JurPC)


 
 
25.06.2001

Zivilprozeßreform vom Bundestag gebilligt
 
Am vergangenen Freitag hat die Zivilprozeßreform den Bundesrat als letzte Hürde passiert und wird am 01.01.2002 in Kraft treten. Verbunden mit den neuen Regelungen ist eine Rechtsschutzverkürzung für den Bürger, die nur Dank des einhelligen Aufschreis von Anwälten und Richtern nicht wesentlich massiver ausgefallen ist.


 
 
22.06.2001

John Lee Hooker gestorben!
 
Mehr (Yahoo!)


 
 
21.06.2001
Abschaffung des Dienstmädchenprivileges?

Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages beriet heute über die Abschaffung des sog. Dienstmädchenprivileges. Es handelt sich dabei um eine Vorschrift im Einkommenssteuergesetz, die es ermöglicht, die Kosten für eine rentenversicherte Hausangestellte bis zur Höhe von DM 18.000 steuerlich geltend zu machen.
 
Die Regelung wurde in der Vergangenheit schon vielfach kritisiert, da in den Genuß dieser Vorschrift hauptsächlich die Besserverdienenden kommen. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in der heutigen Anhörung darlegte, sei von dem Gesetz in den letzten Jahren keine Beschäftigungswirkung ausgegangen.


 
 
20.06.2001
Veltins.com

Nach einem Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 32/01) stehen die Rechte an der Domain veltins.com der gleichnamigen, saarländischen Brauerei Veltins zu. Das Unternehmen hatte gegen eine Internetfirma prozessiert, die die Domain treuhänderisch verwaltete. Ein weiteres Mal hat damit ein deutsches Gericht (zu Recht) das deutsche Markenrecht unbeschadet der Endung .com Anwendung finden lassen.


 
 
18.06.2001
Verfassungsklage gegen "Homo-Ehe"

Sachsen und Thüringen haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das von der rot-grünen Parlamentsmehrheit verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften eingereicht. Gleichzeitig wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, um ein Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern.
 
Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich am 11. Juli verhandeln.

Neues Mietrecht verfassungswidrig?

Wie der Eigentümerverband Haus & Grund mitteilte, wolle er die Mietrechtsreform auf ihre verfassungsmäßigkeit hin überprüfen lassen. Ins besondere die neuen, asymmetrischen Kündigungsfristen seien vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt. Schon heute gebe es etliche Fälle, in denen die Bindung an lange gesetzliche Kündigungsfristen für den Vermieter unzumutbar seien.
 
Mehr (Haus & Grund)


 
 
13.06.2001
BGH ändert Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt

In einem heute bekanntgegebenen Urteil hat der BGH die bisherige Rechtsprechung, die Hausfrauen bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruches benachteiligte, aufgegeben. Zukünftig wird das nach der Ehe von der Hausfrau erzielte Einkommen in die Unterhaltsberechnung miteinbezogen, mit der Folge, daß sich ihr Unterhalt deutlich erhöhen kann. (Urteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 )
 
Pressemitteilung des BGH

Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur gemischten Nutzung von Computern

Wie heute bekannt wurde, hat das FG Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1564/00) die steuerliche Absetzbarkeit von Computern auch dann anerkannt, wenn das Gerät privat mitbenutzt wird.
 
Diese Entscheidung war lange erwartet worden und wird dem Steuerzahler die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt sehr erleichtern.
 
Unser Beitrag zur Absetzbarkeit von Hardware


 
 
12.06.2001
Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten ist gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam.
 
Die Telekom darf in Zukunft keine Telefonkarten mehr verkaufen, deren Guthaben einfach ersatzlos verfällt. Eine zeitliche Begrenzung der Verwendungsmöglichkeit ist zwar zulässig, das Restguthaben muß dann aber erstattet werden.
 
mehr (Pressemitteilung des BGH)

Entscheidung zu den Belehrungspflichten des Fernabsatzgesetzes

Wie das OLG Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied, verlangen die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes, dem Nutzer eines Internetshops vor Vertragsschluß Informationen über den Anbieter und das Bestehen eines Widerrufsrechtes zu geben.
 
Eine Verletzung dieser Informationspflichten ist wettbewerbswidrig.
 
Beschluß des OLG Frankfurt vom 17.04.2001 - Az.: 6 W 37/01 -

Belehrung im Internet aber grundsätzlich zulässig

Mit Einführung des FernAG wurden auch einige Vorschriften anderer verbraucherschützenden Gesetze geändert, so die des Haustürwiderrufgesetzes und des Verbraucherkreditgesetzes. Immer wieder taucht dabei der Begriff des "dauerhaften Datenträgers" auf, auf dem dem Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Umstritten ist, ob eine abrufbare Homepage einen solchen dauerhaften Datenträger darstellt.
 
Das OLG München hat nun entschieden, daß dies jedenfalls innerhalb des Anwendungsbereiches des § 8 Abs. 1 VerbrKrG der Fall sei.
 
Urteil des OLG München vom 25.01.2001 - Az.: 29 U 4113/00 -


 
 
11.06.2001
Welches Gericht ist stärker?

Der Portalanbieter Yahoo läßt durch einen kalifornischen Richter prüfen, ob französische Gerichte berufen sind, die Firma Yahoo zu verurteilen.
 
Im November 2000 hatte ein Pariser Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Unternehmen aufgegeben, Auktionsseiten mit Nazi-Material für französische Nutzer zu sperren.
 
Nach Ansicht von Yahoo verletzt dieses Urteil das amerikanische Recht auf Meinungsfreiheit. Auf die Entscheidung des US-Gerichtes darf man gespannt sein, allerdings läßt sich ein französisches Gericht wohl nicht von einem amerikanischen Richterspruch beeindrucken. Das Urteil dürfte höchstens Auswirkungen auf die Vollstreckbarkeit der französischen Entscheidung in Amerika haben.


 
 
10.06.2001
OLG Köln verbietet Powershopping

Das Powershopping-Modell des eshops Primus-online, das Kaufinteressenten bündelt, verstößt nach Ansicht des 6. Senates am OLG Köln gegen Wettbewerbsrecht.
 
Urteil vom 1. Juni 2001 - 6 U 204/00 -


 
 
01.06.2001
BFH zur steuerlichen Berücksichtigung alternativer Behandlungsmethoden

Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung im Einzelfall durch ein vor ihrem Beginn erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist.
 
Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem gestern veröffentlichten Urteil.
 
Urteil vom 1. Februar 2001 - III R 22/00 -